Die Rente mit 67

 

Die Rente mit 67 Jahren

 

Kaum eine Woche vergeht, in der nicht in irgendeiner Weise heftigst um die Problematik der Altersvorsorge in Deutschland debattiert und gestritten wird. Die neuesten Debatten ringen dabei natürlich vor allem um ein Thema, nämlich um die Rente mit 67, welche der Bundestag nun am 9. März 2007 beschlossen hat.
Damit wird für die Menschen im Land nur allzu deutlich, die Gesellschaft in Deutschland wird immer älter und muss dementsprechend auch länger arbeiten, um die steigende Zahl der Rentner noch weiterhin versorgen zu können.

Dabei wird die Rente mit 67 aber nur ein erster Schritt sein, denn immerhin altert die Bevölkerung weiter und da auch bei der Geburtenrate keine Trendwende in Sicht ist, wird die Arbeitszeit für die Zukunft wohl eher noch weiter steigen.

 

 

Die verschiedenen Jahrgänge

 

Aber im Klartext bedeutet diese aktuelle Anhebung des Renteneintrittalters, welches auch erst im Jahr 2012 in Kraft tritt, dass ab diesem Zeitpunkt dann Menschen aus dem Jahrgang 1947, also die erste Nachkriegsgeneration, schon einen Monat länger arbeiten muss.

In den folgenden Jahrgängen steigert es sich bis zum Jahrgang 1958, welcher dann schon 12 Monate länger arbeiten muss, das Renteneintrittsalter also bei 66 Jahren findet.
Dann wird jeder folgende Jahrgang in 2-Monats-Schritten angehoben, sodass ein Arbeitnehmer Jahrgang 1964 erst im Jahr 2029 einen Eintritt in die Rente mit voller Auszahlung erhält.
Ausnahmen gibt es aber, beispielsweise für Arbeitnehmer mit 45 Jahren und mehr, in denen Rentenbeiträge gezahlt wurden. Jene können nach wie vor mit 65 in Rente gehen. Partnersuche ab 50