Die Riesterrente
Die Riesterrente wurde in Deutschland von Walter Riester, dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung entwickelt und beschreibt eine privat finanzierte Altersrente, welche vom Staat gefördert wird. Diese Förderung erfolgt durch Zulagen und sogenannte Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten.
Die Grundlagen der Riesterrente sind insbesondere geregelt im Altersvermögensgesetz.
Diese Altersvorsorgeform beruht auf freiwilliger Basis. In verschiedene förderfähige Sparformen werden Einzahlungen getätigt, diese werden vom Staat gestützt, indem vom Staat keine Doppelbesteuerung durchgeführt, da dieser eine Altersvorsorgezulage gibt. Die Riesterrente hängt also eng mit dem Steuersystem zusammen. Diese Altersvorsorgezulage fließt in den Vertrag ein und geht nicht direkt an den Beitragszahler.
Die Sparformen
Zu den Sparformen ist zu sagen, dass dies ausgewählte, zertifizierte Sparformen sind, wobei es nur für diese vom Staat die Altersvorsorgezulage gibt. Die Altersvorsorgezulage muss selbst beantragt werden.
Die Riester Rente umfasst Leistungen in der Invaliden-, Hinterbliebenen- und Altersrente. Sie ist neben der gesetzlichen Altersrente ein wichtiger Stützpfeiler im Rentensystem und insbesondere auf zukünftige Rentnergenerationen ausgerichtet.
Beratungen zum Thema Riesterrente erhält man in den jeweiligen Rentenstellen, aber auch in Banken, Sparkassen und über Rentenberater. Zum Thema Altersvorsorge finden Sie auch zahlreiche nütliche Ratschläge sowie Informationen im Internet.