Betriebliche Riesterrente
Die betriebliche Riesterrente
Im Zuge der Rentenreform 2001 wurde im Altersvermögensgesetz (AVmG) die Riester Rente durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingeführt. Neben den privaten Anbietern förderungsfähiger Altersvorsorgeangebote bieten auch viele Betriebe ihren Angestellten solche riesterfähigen Vorsorgeangebote an. Dazu zählen Angebote der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), wie beispielsweise Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktzusagen, Direktversicherungen oder Unterstützungskassen.
Die Ansprüche
Beim Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge findet meist eine direkte Entgeltumwandlung von Lohn oder Gehalt in eine Form der Altersvorsorge statt. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine solche Entgeltumwandlung von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Die eingezahlten Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge zählen (bis zu den im AvmG festgelegten Grenzen) als steuerfreies Einkommen. Für diese Beträge fallen nur die gesetzlich geregelten Sozialversicherungsbeiträge an. |