Grundsätze der Riester Rente

 

Die Grundsätze der Riesterrente

 

Die Riester-Rente ist eine spezielle Form der privaten Rentenvorsorge und gehört nicht zur gesetzlichen Rente. Diese Altersvorsorge hat ihre Eigenheit darin, dass sie vom Staat eine Förderung erhält und durch Zulagen und sogenannte Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten durch den Staat zusätzlich gestützt wird.
In Deutschland verbreitet, zählt die Riester-Rente zu den privat finanzierten Renten.
Die Förderung und die speziellen Finanzierungsformen der Riester-Rente sind festgelegt im Altersvermögensgesetz.
Die vorliegenden Grundsätze und gesetzlichen Regelungen dieser Rentenform bestehen in verschiedenen Punkten. Somit beispielsweise gibt es den Grundsatz, dass die spätere Riester-Rente nur als sogenannte Leibrente ausgezahlt werden kann. Dies bedeutet, dass die Rentenzahlung bis zum Ableben des Rentenempfängers ausbezahlt wird. Neben der Leibrente ist auch die Rentenform der Hinterbliebenenrente bekannt, welche aber in die Riester-Rente nur bedingt einbezogen werden kann.

 

 

Das Thema Rückzahlung


Weiterhin gilt der Grundsatz, dass in Hinsicht auf die Versteuerung eine Teilzahlung zu Beginn und die laufende spätere Rentenzahlung komplett steuerpflichtig sind.
Eine Rückzahlung bei Rentenzahlung unter nicht gegebenen Voraussetzungen muss in voller Höhe erfolgen. Dies gilt beispielsweise, wenn Rentner vor Beginn der Rentenzahlung versterben. Hierbei hat der Ehepartner nur das Recht, die Rentenzahlung zu übernehmen, wenn er einen eigenen Riester-Rentenvertrag besitzt.
Die Grundsätze der Riester-Rente werden von Jahr zu Jahr immer wieder neu überarbeitet. Nach wie vor gilt, dass die Rente freiwillig als Ergänzungsform zur gesetzlichen Altersvorsorge besteht. Auch gilt weiterhin die staatliche Förderung und die spezielle steuerliche Verarbeitung dieser Vorsorgeform.