Die Auszahlung der Rürüprente
Selbstständige können für die private Altersvorsorge nicht die Riester Rente nutzen, um ihnen ebenfalls die Möglichkeit zu geben, steuerlich begünstigte Altersvorsorge zu betreiben wurde die Rürup Rente im Jahr 2005 eingeführt.
Die Rürup Rente hat kein Kapitalwahlrecht, sie wird der anspruchsberechtigten Person frühestens ab dem 60. Lebensjahr in Form einer Leibrente monatlich ausgezahlt. Die für die Rürup Rente angesparten Gelder dienen ausschließlich der Altersvorsorge der betreffenden Person, Verträge die dazu abgeschlossen werden können weder verschenkt oder vererbt werden noch ist es möglich diese zu beleihen oder zu verkaufen.
Die Beiträge zur Rürup Rente kann die betreffende Person steuerlich geltend machen, die Rentenzahlungen müssen später versteuert werden. Der steuerpflichtige Prozentsatz steigt von erst 50% langsam an, bis 2040 eine Vollversteuerung zur Pflicht wird.
Der Vorteil dieser Sparform
Vorteil dieser Sparform für die Altersvorsorge ist zum Einen die steuerliche Begünstigung durch den Staat und zum Anderen, dass das hier angesparte Vermögen nicht verwertet werden muss, wenn der Berechtigte in soziale Not gerät. Allerdings, wenn der Versicherte vorher verstirbt, dann verfallen alle Ersparnisse zugunsten der Versichertengemeinschaft, weil die Möglichkeit, diese Vorsorge zu vererben nicht geboten wird, allerdings gilt das nur für den Teil der steuerlich begünstigten Beiträge, durch entsprechende Zusatzversicherungen die von verschiedenen Versicherern angeboten werden, ist es durchaus möglich auch seine Hinterbliebenen entsprechend abzusichern.