Die Erläuterungen zur Rüruprente
Die Rürup Rente bezeichnet eine vom Staat subventionierte Altersvorsorge. Diese Rente wurde nach Bert Rürup bezeichnet, dem SPD-Mitglied und Professor der Volkswirtschaftslehre.
Die Rürup Rente wird durch einen Versicherungsvertrag vereinbart. Die Beträge zu der Rente werden steuerlich gefördert und können als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Der Versicherungsvertrag kann bis zum Rentenbeginn nicht aufgelöst werden und der bereits angesparte Rentenbetrag kann nicht in einem Betrag ausgezahlt werden. Er wird ausschließlich in monatlichen Rentenbeträgen, frühestens ab dem 60. Lebensjahr, ausgezahlt.
Das Vermögen ist nicht pfändbar
Dadurch ist dieses Vermögen nicht pfändbar und wird auch nicht auf eventuelle Leistungen wie z. B. von Arbeitslosengeld 2 von der Bundesagentur für Arbeit, angerechnet. Die Rentenbeträge unterliegen bei Auszahlung zum Teil der Steuerpflicht.
Bei dem Tod des Versicherten verfällt das bis dahin angesparte Vermögen. Eine Vererbung oder Übertragung des Vermögens aus dieser Rente ist nicht möglich. Um den Verlust des Vermögens zu verhindern, kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, mit welcher z. B. der Ehepartner eine Hinterbliebenen-Rente aus dem angesparten Vermögen erhält.