Voraussetzungen für die Rüruprente
Die Voraussetzungen für die Rüruprente
Mit dem Begriff "Rürup-Rente" beziehungsweise "Basisrente" bezeichnet man eine seit 2005 vom Staat subventionierte Form der Altersvorsorge. Das Prinzip der "Rürup-Rente" beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, der von einer Kommission um den SPD-Politiker und "Wirtschaftsweisen" Bert Rürup entwickelt wurde. Ähnlich wie bei der sogenannten "Rieser Rente" gibt es auch in diesem Fall kein Kapitalwahlrecht. Der über eine bestimmte Zeit angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, stattdessen wird das Geld genau wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung lebenslang verrentet (Leibrente). In der Anfangsphase werden die Beiträge zur "Rürup-Rente" gestaffelt steuerlich begünstigt, im Rentenalter müssen diese dann allerdings voll versteuert werden. In ihren Leistungskriterien entspricht die "Rürup-Rente" ebenfalls der gesetzlichen Rente, allerdings mit dem Unterschied das sie eben nicht umlagefinanziert sondern kapitalgedeckt ist.
Der Rentenversicherungsantrag
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