Wer bekommt noch die Eigenheimzulage?

 

Die Zulagen für das Eigenheim

 

Das am 1. Januar 2006 in Kraft getretene "Gesetz zu Abschaffung der Eigenheimzulage" genehmigt nur noch Bauherren Anspruch auf Eigenheimzulage, die vor dem 01.01.2006 bestimmte Voraussetzungen erfüllt haben.
Beim Kauf eines bestehenden Objektes zählt der Tag des notariell beglaubigten Kaufvertrags. Bei Neubau richtet sich der Anspruch auf Eigenheimzulage nach dem Tag, an dem der Bauantrag beim örtlichen Bauamt abgegeben wurde. Für ein Objekt, für das zwar keine Baugenehmigung aber eine Bauanzeige erforderlich ist, gilt der Tag, an dem die Bauunterlagen eingereicht wurden. Falls für ein Objekt weder ein Bauantrag noch eine Bauanzeige abzugeben waren, wird der Zeitpunkt Baubeginns angesetzt.

 

 

Eigenheimzulage- Für wen?


Ist bei der Bearbeitung eines Bauantrags, der vor dem 01.01.2006 gestellt wurde, aufgefallen, dass eine Unterlage fehlt oder nachgebessert werden muss, hat dies keinen Einfluss auf die Eigenheimzulage. In diesem Fall gilt weiterhin der Tag der ersten Einreichung des Bauantrags.
Grundsätzlich gibt es Eigenheimzulage nur für uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtige Personen, deren Einkommen im Vorjahr 70.000 Euro (Ehepaar 140.000 Euro) plus 30.000 Euro für jedes im Haushalt wohnende Kind nicht überschritten hat, und die das geplante Objekt selbst nutzen oder zur Nutzung für die Eltern oder die Kinder bereitstellen.

Die Eigenheimzulage kann nur einmal pro Person genehmigt werden und wird in 8 aufeinanderfolgenden Jahren gezahlt. Die Höhe entspricht 1 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis zu maximal 1.250 Euro plus 800 Euro pro Kind.

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