Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt das Risiko der Arbeitsaufgabe nach einer Krankheit oder nach einem Unfall ab. Diese Versicherung ist vor allem für junge Leute von großer Bedeutung, die nach dem 1.1.1961 geboren wurden und am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen. Dieser Personenkreis hat in den ersten fünf Jahren der beruflichen Arbeitstätigkeit keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung, wenn die Arbeit aufgeben wird.
Wer dagegen die Voraussetzungen erfüllt - fünf Wartejahre und mindestens drei Jahre Beitragszahlung in die Rentenversicherung - kann die Erwerbsminderungsrente erhalten. Diese wurde von der Regierung im Jahr 2000 neu geregelt und wird nur noch unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt. Bei einer Arbeitstätigkeit zwischen drei bis sechs Stunden am Tag wird die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Das sind ungefähr 25 Prozent vom letzten Bruttoverdienst.
Einkommenslücken schließen
Bei einer verbleibenden Arbeitsfähigkeit von weniger als drei Stunden am Tag, wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt, das sind rund 50 Prozent des letzten Bruttoverdienstes.
Die entstehende Einkommenslücke kann mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung geschlossen werden. Die Versicherungen bieten dazu verschiedene Auszahlungsstufen an - beispielsweise 750, 1.000 oder 1.250 Euro. Schon mit der Zahlung des ersten Versicherungsbeitrages erhält der Arbeitnehmer den Versicherungsschutz. Bei der Versicherungswahl ist besonders auf die Bedingungen zu achten, unter denen gezahlt wird. So sollte kein abstrakter Verweis enthalten sein, da sie Versicherung sonst die Ausübung eines anderen Berufes verlangen kann. Außerdem sollte die Berufsunfähigkeit schon bei einer ärztlichen Prognose von sechs Monaten anerkannt werden. Sterbegeld Versicherung.