Bedarfsfall

 

Der Bedarfsfall

 

Neben der vertraglichen Definition der Berufsunfähigkeit, die eben auf die berufliche Tätigkeit oder auf die Lebensstellung abhebt, muss ein bestimmter Prozentsatz an Berufsunfähigkeit erreicht sein. Sowohl bei der selbstständigen als auch bei der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung können Sie zwischen einer Pauschal- oder einer Staffelregelung wählen. Davon ist abhängig, ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit der Versicherer die Versicherungsleistung zu zahlen hat.
Bei der Vereinbarung einer Pauschalregelung muss der Versicherte die volle vereinbarte Rente zahlen, falls sie zu 50% oder mehr berufsunfähig sind.
Je nach vereinbarter Staffelregelung muss der Versicherer seine nach dem Grad der Berufsunfähigkeit gestaltete Leistung erbringen. Welcher Vertragstyp Sie wählen sollten, lässt sich nicht allgemein empfehlen. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass sie die Pauschalregelung wählen sollten, falls Sie einen besonders spezialisierten Beruf ausüben oder gar eine Berufsgruppenklausel abschließen können.

 

 

Die Ausnahme


Eine Ausnahme bilden lediglich Unfälle, die durch Trunkenheit verursacht wurden. Unfälle, die sich auf Betriebsfesten ereignen, gelten arbeitsrechtlich als Arbeitsunfall.
Als Beginn bzw. Ende des Arbeitsweges zählt die Haustür. Erleidet also jemand einen Unfall auf der Schwelle seiner Haustür, so sollte er tunlichst aus der Tür auf die Straße fallen -, nur dann ist es ein Wegeunfall! Fällt er in den Hausflur, ist es ein privater Unfall.
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungen lassen sich aufteilen in Prävention, d.h. Maßnahmen zur Vorsorge und Verhinderung von Unfällen; Rehabilitation, d.h. Heilbehandlungen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und finanzielle Hilfen, d.h. während der Maßnahmen zur Heilung erhält der Verletzte anstelle von Arbeitslohn ein Verletzungsgeld.