Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Seit 2002 sind alle nach 1961 geborenen abhängig Beschäftigten nur noch gegen eine Erwerbsunfähigkeit mit einer kleinen Rente von Staat abgesichert. Gewerbetreibende und Selbstständige haben überhaupt keinen Schutz.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Verweisrecht schützt den Versicherungsnehmer mit der vereinbarten Summe, oder Rente, wenn er den zuletzt ausgeübten und versicherten Beruf nicht mehr ausführen kann.
Immerhin wird jeder 4. Arbeitnehmer im Laufe des Erwerbslebens Berufsunfähig. Damit ist diese Absicherung für alle Erwerbstätigen eine der wichtigsten Versicherungen. Der Vertrag sollte so abgeschlossen werden, dass er im Schadensfall bis zur Altersrente reicht.
Bei der abgeschlossenen Versicherungssumme müssen auch eventuelle Belastungen (Kredite) mit berücksichtigt werden. Im Vergleich zu den Folgen im Schadensfall ist der Beitrag eher gering. Er ist in erster Linie von der ausgeführten Tätigkeit und dem Eintrittsalter abhängig.
Die Versicherung kann als selbstständiger Einzelvertrag, oder in Kombination mit einer anderen Versicherung abgeschlossen werden. Bei einer Kombination ist zu beachten, dass der Schutz beim Auslaufen des Hauptvertrages auch mit weg ist.