Gesetzliche Krankenversicherung

 

Die GKV

 

Mit Einführung der Gesundheitsreform wurde die Krankenversicherung in Deutschland zur Pflicht. Alle Arbeitnehmer, die im Jahr weniger als 47700 € verdienen müssen sich in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKK) versichern. Sie haben die freie Wahl zwischen den gesetzlichen Kassen. Zurzeit gibt es in Deutschland 242 gesetzliche Krankenkassen. Alle Kassen bieten die gleichen Leistungen an, die sich nach einem einheitlichen Leistungskatalog richten. Für die Leistungen sind Zuzahlungen zu leisten. Aufgabe der GKK ist die Erhaltung, Wiederherstellung bzw. Verbesserung des Gesundheitszustandes der Versicherten.
Die Beiträge zur GKK werden prozentual vom Bruttoeinkommen bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze erhoben. 2007 sind das 42750 € im Jahr. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen in etwa zu gleichen Teilen in die Krankenkasse ein.
Viele Versicherungsleistungen der GKK sind Basisleistungen. Wenn der Versicherte bessere Absicherung oder geringere Zuzahlungen wünscht, so kann er sich über private Krankenzusatzversicherungen besser absichern.