Die KFZ- Versicherung im Ausland
Wer mit dem KFZ in das Ausland fährt, der muss sich unbedingt davon überzeugen, wie sein Fahrzeug im jeweiligen Land versichert ist.
Für den Versicherungsschutz außerhalb von Deutschland ist unbedingt die grüne Versicherungskarte erforderlich. Sie wird auf Antrag vom Versicherer kostenlos bereitgestellt und hat eine befristete Geltungsdauer (in der Regel 2 Jahre) danach muss sie erneut beantragt werden. die Karte ist nur mit der Unterschrift des Versicherungsnehmers gültig (im Schadensfall ist das sehr wichtig).
Mit dieser Versicherungskarte ist der Versicherungsnehmer in der KFZ Haftpflichtversicherung, der Vollkasko Versicherung und der KFZ Unfallversicherung versichert, wenn diese auch in Deutschland bestehen. Der Versicherungsschutz gilt für Europa, den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira.
Viele Vorteile einer Versicherung
Als Deckungssumme gilt die in dem jeweiligen Ländern gesetzlich vorgeschriebene Summe, mindestens jedoch die vertraglich vereinbarten Deckungssummen für die BRD. Auf Anfrage gibt es bei einigen Versicherern auch einen begrenzten erweiterten Versicherungsschutz für andere Länder.
Es besteht auch die Möglichkeit den Versicherungsschutz für das KFZ befristet für die Auslandsreise zu erweitern (Z.B. Vollkaskoversicherung).
Wichtig ist bei Schadensfällen im Ausstand das richtige Verhalten des Beteiligten. Hier muss sich der Reisende vorher informieren. Auch die weltweite Servicenummer der Versicherung sollte zur Hand sein.
Wer viel im Ausland mit dem KFZ fährt, für den kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung günstig sein. Dieser gilt weltweit und ist im Schadensfall sehr nützlich. Um Ihre Altersvorsorge richtig abzusichern benötigen Sie auch eine
Unfallversicherung . Jetzt vergleichen