Die Voraussetzungen
In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Krankenversicherungssysteme. Das sind die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV).
Alle Arbeitnehmer und Angestellten, die unter einer bestimmten jährlichen Verdienstgrenze liegen (2007 sind das 47700 € brutto), müssen sich gesetzlich Krankenversichern. Die anderen Berufsgruppen und Besserverdienenden Arbeitnehmer und Angestellten, über der Bemessungsgrenze, können eine PKV wählen.
In der GKV wird der Versicherungsbeitrag prozentual vom Bruttoverdienst erhoben. Der Arbeitgeber zahlt ca. 50 % dazu. Die Leistungen richten sich nach einem vorgegebenen Leistungskatalog. In der Regel handelt es sich um Basisleistungen mit Zuzahlungen.
Ein breiteres Leistungsspektrum
Die PKV hat ein wesentlich breiteres Leistungsspektrum als die GKV. Der Privatpatient kann seine Leistungen selbst bestimmen und zwischen Standardabsicherung und Sonderleistungen, oder alternativen Behandlungsmethoden frei wählen.
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von den gewählten Versicherungsleistungen, dem Eintrittsalter des Versicherers, eventuellen gesundheitliche Risiken und den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherers. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber 50 %.
Vor Abschluss des Vertrages ist ein Versicherungsvergleich unbedingt zu empfehlen. Es sollten nicht nur die Anbieter der Stadt einbezogen werden. Auch der Versicherungsmakler hat nur eine begrenzte Zahl Anbieter im Vertrag. Ohne Beeinflussung und bequem von zu Hause kann der Vergleich am Computer erfolgen. Nach Eingabe der Daten in der entsprechenden Tabelle werden die günstigsten Anbieter sofort angezeigt.