Der Wechsel in die Private Krankenversicherung

 

Der Wechsel in die PKV

 

 

Wer in Deutschland lebt und wer hier vor allem einer Beschäftigung nach geht, der ist in aller Regel auch krankenversichert, denn die Krankenversicherung ist eine sogenannte Pflichtversicherung. Doch nicht nur die gesetzliche Krankenversicherungen sind eine Möglichkeit zur Absicherung der hohen Kosten im Krankheitsfall, sondern es gibt auch private Krankenkassen, die hier diese Dienstleistung anbietet.
Wer in welche Krankenkasse eintreten kann, ist aber gesetzlich geregelt. So kann in eine private Krankenversicherung nur Menschen wechseln, die gewisse Anforderungen erfüllen. So etwa als Beispiels Selbstständige und Freiberufler, welche jederzeit eine private Krankenversicherung abschließen können. Angestellte dagegen müssen erst einen bestimmten Betrag im Jahr verdienen, wobei die Grenze in diesem Jahr bei 47.700 Euro liegt. Drei Jahre lang müssen Angestellt über dieser Grenze sein, damit ein Wechsel möglich ist.

 

 

Wer bekommt welche Versicherung


Berufsanfänger müssen ohnehin Geduld mitbringen und wer hier anfangs auch schon über dem Satz verdient, muss mindestens 3 Jahre mit dem Wechsel warten. Sehr einfach dagegen haben es Beihilfeberechtigte wie Richter und Beamte sowie Studenten ab 25 Jahren, welche sich die Versicherung aussuchen können, wenn sie nicht mehr bei den Eltern mitversichert sind.
Aber auch dann ist es nicht gesagt, dass der gewünschte Versicherungsvertrag auch wirklich zustande kommt, denn die privaten Versicherer wollen natürlich gerne wissen, wie es um die Gesundheit des Kunden bestellt ist. Wenn es hierbei Probleme und eben Krankheiten im Vornherein gibt, kann es Risikozuschläge, Ausschließung von Krankheiten im Versicherungsfall oder aber auch komplette Ablehnungen seitens der Versicherung geben.