Eine sinnvoll Versicherung

 

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung

 

 

Eine Verkehsrechtsschutzvericherung hilft, Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, die durch die Teilnahme am Straßenverkehr entstanden sind. Ohne eine solche Versicherung ist zwar die Abwehr von Forderungen, die an den Verkehrsteilnehmer gestellt werden, gesichert.
Für diese wird nicht alleine der Verkehrsteilnehmer, sondern ebenso seine Haftpflichtversicherung belangt, so dass diese zur Abwendung einer ungerechtfertigten Zahlungsverpflichtung das Prozessrisko trägt. Erhebt der Verkehrseilnehmer jedoch Forderungen an andere, so trägt er das Prozessrisiko und muss im Falle einer Niederlage die nicht unerheblichen Gerichts- und Anwaltskosten tragen.
Davor schützt ihn eine Verkehrsrechtsschutzvericherung, die für einen moderaten Beitrag Sicherheit bietet.
Nicht wenige Menschen verfügen über eine Vereinsmitgliedschaft bereits über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung; wer Mitglied im ADFC ist, ist als Radfahrer und Fußgänger sowie ÖPNV-Nutzer versichert, so dass für diese Gruppe der Abschluss einer eigenen Verkehrsrechtsschutzversicherung nur Sinn macht, wenn sie auch Auto- oder Motorradfahrer sind.